
Die Rehabilitationsträger sind in der Regel:
- Agentur für Arbeit in Flensburg für Schulabgänger und Menschen, die noch
nicht gearbeitet haben bzw. die Mindestpflichtversicherungszeit nicht erfüllen
- die Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA), Dienstsitz Flensburg,
sowie die Deutsche Rentenversicherung Land (früher LVA), Dienstsitz
Flensburg, für Menschen, die gearbeitet haben und ihre
Mindestpflichtversicherungszeit erfüllen oder die bereits eine
Erwerbsminderungsrente beziehen
- Träger der Unfallversicherung
- Integrationsämter
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Träger der Eingliederungshilfe (Sozialamt)
Unterstützung bei der Antragstellung kann auf Wunsch auch durch den Begleitenden Dienst der Werkstatt gegeben werden, der im Vorfeld der Aufnahme mit den Rehabilitationsträgern, wie der Agentur für Arbeit, dem Kreis Schleswig – Flensburg als Träger der Eingliederungshilfe und den Sozialversicherungsträgern zusammenarbeitet, da diese als Leistungsträger die Maßnahmen in der Werkstatt finanzieren.