
Arbeitsentgelt
Die Teilnehmer einer Berufsbildungsmaßnahme erhalten seitens der Agentur für Arbeit ein Ausbildungsgeld in Höhe von derzeit € 63,--/€ 73,-- im ersten/zweiten Jahr der Maßnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen Agentur für Arbeit oder Rentenversicherungsträger Übergangsgeld bei vorheriger Berufstätigkeit. Im Arbeitsbereich zahlt die Werkstatt allen Beschäftigten monatlich einen leistungsbezogenen Werkstattlohn (die Einzelheiten der Entlohnung sind im Werkstattvertrag geregelt) und zusätzlich ein Arbeitsförderungsgeld. Das Arbeitsförderungsgeld beträgt derzeit monatlich € 26,- für jeden im Arbeitsbereich Beschäftigten, dessen Arbeitsentgelt zusammen mit dem Arbeitsförderungsgeld den Betrag von € 325,- nicht überschreitet.
Arbeitszeiten
Montags bis Donnerstags von 7.45 Uhr bis 15.50 Uhr
Freitags von 7.45 Uhr bis 12.20 Uhr
Frühstückspause: 15 Minuten
Mittagspause: 30 Minuten
Kaffeepause: 15 Minuten
Urlaubsanspruch
Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf jährlich mindestens 26 Tage, höchstens 30 Tage Urlaub (je nach Alter und im Werkstattvertrag geregelt), der im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Schwerbehinderte Mitarbeiter erhalten 5 Tage zusätzlichen Urlaub.
Verpflegung
Das Mittagessen wird jeden Tag frisch in der Küche der Kappelner Werkstätten zubereitet. Es stehen zwei Menüs zur Auswahl. Zusätzlich werden Diätessen und Salate angeboten. Während der Pausen werden Kalt- und Warmgetränke bereitgehalten.
Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung (FAB; früher: Gruppenleiter)
Die Kappelner Werkstätten beschäftigen Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung, um die Aufgaben zur Förderung von behinderten Menschen zu erfüllen. Die Fachkräfte haben in der Regel eine abgeschlossene, den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechende berufliche Ausbildung. Sie sind pädagogisch geeignet und haben eine praxisbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung (Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung) absolviert.
Fahrdienst
Für die Fahrt zur WfbM und zurück bieten die Kappelner Werkstätten einen Fahrdienst an. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie „Selbstfahrmöglichkeiten“ (Fahrrad, Mofa usw.) werden im Sinne der Integration und Förderung der Selbständigkeit unterstützt.