
Erwerbsunfähigkeitsrente
Behinderte Menschen, die 20 Jahre ununterbrochen in einer WfbM gearbeitet haben, haben bis zum Eintritt der Altersrente einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente, unabhängig von einem ärztlichen Gutachten. Vorherige sozialversicherungspflichtige Beitragszeiten werden anerkannt.
Einsatz von Einkommen und Vermögen
Gemäß der derzeit gültigen Rechtslage müssen Beschäftigte in einer WfbM keinen Eigenanteil für die Eingliederungsleistungen erbringen. Lediglich bei einem Einkommen über 630,- € wird ein Kostenbeitrag durch den Leistungsträger zur Beteiligung an der Mittagsverpflegung in der WfbM gefordert.