
Die Kappelner Werkstätten sind mit ihrem Bildungsauftrag Einrichtung der beruflichen Rehabilitation. Rechtsquellen sind die §§ 39 ff., 136 ff. SGB IX und die Werkstattverordnung. Sie sind mit dem Arbeitsbereich auch Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.
Die Werkstatt für behinderte Menschen hat nach § 39 SGB IX die Aufgabe, behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,
Sie fördert den Übergang geeigneter Personen in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch gezielte Maßnahmen.
Die Werkstatt steht allen behinderten Menschen unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbringen werden. Das "Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" ist gesetzlich nicht definiert. Für das Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung reicht ein Minimum an Arbeitsleistung aus.