
«Unsere Stärken sind unsere Mitarbeiter mit Handicap.»
Durch ihre Begeisterungsfähigkeit, sowie ihre individuelle Förderung und Betreuung schaffen wir die optimale Atmosphäre für Ihren Auftrag.
Durch ständige Kontrollen können wir Ihnen einen hohen Qualitätsstandard zusichern. Wir sind in den Bereichen „Produktionsbereiche mit Produktionsleitung, Verwaltung, Lager und Werkstattleitung, Betreuung von behinderten Menschen“ nach der DIN ISO EN 9001:2000 zertifiziert.
Neben einer flexiblen und zuverlässigen Abwicklung Ihres Auftrages genießen Sie einen wirtschaftlichen Vorteil durch die Anrechenbarkeit auf die Ausgleichsabgabe.
Gemäß § 71 des SGB IX gibt es eine Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern gegenüber Schwerbehinderten.
Firmen, die über mehr als 20 Arbeitsplätze verfügen, haben derzeit 5% davon, Schwerbehinderten zur Verfügung zu stellen. Wenn der Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl Schwerbehinderter nicht beschäftigt, muss er nach § 77 SBG IX eine Ausgleichsabgabe entrichten.
Gemäß § 140 SGB IX können Firmen, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für Behinderte zur Beschäftigung der Behinderten beitragen, bis zu 50 % des Lohnanteils auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Außerdem weisen wir eine Mehrwertsteuer in Höhe von 7% aus.
Wirtschaftliche Vorteile