St. Nicolaiheim e.V. - Pädagogische Grundhaltung

2 3 Inhalt 1 Traumapädagogik > 05 2 Skala der emotionalen Entwicklung – Diagnostik (SEED) > 09 3 Recovery > 12 4 Low Arousal 2 > 14 5 Rechtliche Grundlagen > 19 Vorwort »Das Recht eines jeden Menschen auf physische und psychische Unversehrtheit ist ein wichtiges anzustreben- des Ziel und basiert auf einer grundlegenden Achtung voreinander.« So steht es in der Einleitung des Gewaltschutzkonzeptes vom St. Nicolaiheim e.V. – Doch wie können diese Worte mit Leben gefüllt werden? Diese Broschüre vertieft die Inhalte der pädagogischen Grundhaltung, die maßgeblich für den Gewaltschutz im St. Nicolaiheim e.V. ist, um eine Leitlinie für die Arbeit in der Praxis zu bieten. Psychische Ersthilfe für gewaltbetroffene Personen Vorrangiges Ziel der Psychischen Ersthilfe (PEH) ist, das Gefühl von Sicherheit zu ver- mitteln, sowie Verbundenheit, Beruhigung und Hoffnung auszudrücken. Wichtig: Nicht jede:r möchte eine Psychi- sche Ersthilfe, es ist ein Angebot. Es ist ein Angebot zur praktischen Hilfe und Unterstützung ohne aufdringlich zu sein und ohne der betroffenen Person die Fähig- keit zu nehmen, für sich selbst zu sorgen (Hilfe zur Selbsthilfe). Bei Bedarf kann weitere Hilfe in Anspruch genommen und ggf. können Ablaufsche- mata bei Gewalt beachtet werden. Die Dos: • Strukturieren der Situation »Ich bin jetzt für dich da.« • Ruhigen, reizarmen Raum schaffen »Komm, wir gehen jetzt ins …« »Ich bleibe bei dir.« • Getränke, Traubenzucker o. Ä. anbieten, Bedürfnisse erfragen »Was brauchst du jetzt? »Kann ich jemanden für dich benachrichtigen?« • Zuhören ohne zum Reden zu animieren »Im Moment bist nur du wichtig.« Die Don´ts: • Keine aufwühlenden Fragen stellen »Was ist passiert?« »Was ist hier los?« »Warum hast du nicht?« • Keine Bagatellisierungen »Sei nicht so empfindlich!« »Damit muss man umgehen können!« • Keine Vorverurteilungen »Du hast auch provoziert!« • Keine falschen Versprechungen machen »Der Täter oder die Täterin bekommt die gerechte Strafe. Wir sorgen dafür.« siehe auch Gewaltschutzkonzept Seite 17

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