Personenkreis
Schwerst- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche, die mehreren der nachfolgenden Kriterien entsprechen:
- Sie sind in der Regel zwischen 3 und 18 Jahren alt und
- nach Feststellung des zuständigen Leistungsträgers sowie nach Anhörung von Sachverständigen (vgl. § 24 Eingliederungshilfeverordnung) auf eine Betreuung in einer teilstationären Einrichtung angewiesen.
Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die
- Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind und eine heilpädagogische Förderung erhalten sollen und die aufgrund ihrer Verhaltensbesonderheiten keinen ortsansässigen Kindergarten besuchen können.
- Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Verhaltensstörung noch nicht beschulbar und vom Schulbesuch beurlaubt sind, auf diesen vorbereitet werden und in enger Zusammenarbeit mit der Albert-Schweitzer-Schule sukzessive in diese integriert werden sollen,
- Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Verhaltensstörung nur im reduzierten Umfang und/oder nur mit einer Begleitperson beschult werden können