Wohnen für
Erwachsene

ABW: Ambulant Betreutes (Begleitetes) Wohnen

Als Angebot der aufsuchenden Hilfe werden im Ambulant Betreuten Wohnen Menschen mit körperlicher, seelischer und geistiger Beeinträchtigung im eigenen Wohnraum unterstützt. Sie werden begleitet und beraten, wenn dies in einem Lebensbereich benötigt wird.

Diese Form der Unterstützung steht Personen der Eingliederungshilfe offen, wenn sie über die dafür erforderlichen persönlichen Ressourcen verfügen und in einer Wohnung mit geringer Hilfestellung selbstständig und eigenverantwortlich leben möchten.

Auch in den Räumlichkeiten des pädagogischen Teams (Büro und die Besprechungsräume) im Zentrum von Kappeln in der Hindenburgstraße 1 finden persönliche Beratungen sowie unterschiedlichste Gruppenaktivitäten statt.

Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein Bedarfsangebot der aufsuchenden Hilfe zur Unterstützung, Begleitung und Beratung von Menschen mit körperlicher, seelischer und geistiger Beeinträchtigung in ihren Wohnungen.

Dieses Angebot steht Menschen offen, die über eine gute psychische Konstitution sowie soziale und sachliche Kompetenzen verfügen und mit geringer Hilfestellung selbstständig und eigenverantwortlich in einer Wohnung leben möchten. Das betrifft auch Menschen, die aufgrund einer besonderen Erkrankung nicht mehr ohne Begleitung wohnen können.

Das Büro und die Besprechungsräume des pädagogischen Teams befinden sich im Zentrum von Kappeln in der Hindenburgstraße 1. Die Räumlichkeiten dienen persönlichen Beratungen sowie Gruppenangeboten unterschiedlichster Art.

Zu diesen zählen beispielsweise:

  • Beratung in Punkto Ernährung
  • Beratung bei Suchtproblemen
  • Kooperationen und Treffen mit Haus- und Fachärzt:innen
  • Sozialpädagogische Begleitung im Alltagsbereich, u. a. der Arbeit und Beschäftigung
  • Themenorientierte Gespräche zu Partnerschaft, Krisenbewältigung und Sexualität

Ferner gibt es umfangreiche, den Bedürfnissen und Interessen der leistungsberechtigten Personen angepasste Gruppenangebote. Nähere Informationen dazu können im Büro des pädagogischen Teams angefordert werden.

Wie können leistungsberechtigte Personen von der Beratung und Begleitung profitieren?

Die Arbeit basiert auf dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ und richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen des Klienten. Betroffene werden somit in ihrer Selbstständigkeit und bei der Umsetzung ihrer persönlichen Lebensplanung unterstützt.

Das Team des ambulant betreuten Wohnens bietet verlässliche Unterstützung und kommt, nach Absprache, regelmäßig in die Wohnung, um Menschen auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu begleiten.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Über die ambulante Pflege hinaus wird Hilfe im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII angeboten. Dabei werden Familien bei der Erziehung ihrer Kinder und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen unterstützt. Grundlage der Betreuung ist auch hier die Hilfe zur Selbsthilfe. Da das Wohl des Kindes ein Kernpunkt der sozialpädagogischen Begleitung ist, erfolgt die Betonung der elterlichen Verantwortung folglich in angemessener Weise.

Die Angebote im Einzelnen:

  • Pädagogische Begleitung während der Schwangerschaft
  • Netzwerkarbeit mit (Fach-)Ärzten, Kindergärten, Schulen
  • Theoretische und praktische Assistenz im Alltag, um die Teilhabe der Familie zu gewährleisten
  • Unterstützung der Eltern bei der Freizeitgestaltung mit ihren Kindern

Unser Mitarbeiterteam

Unser Mitarbeiterteam besteht aus fachlich qualifiziertem Personal, z. B. Erzieher, staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Diplompädagogen, Diplom-Sozialpädagogen. Sie sind zusätzlich systemisch ausgebildet, sozialpsychiatrisch geschult und haben jahrzehntelange Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit vorzuweisen.

Regelmäßige Fortbildungen, Supervisionen und Beratungen im Team halten die Mitarbeiter auf dem neuesten Stand.

Wer hat Anspruch auf eine Unterstützung?

Zum Personenkreis derjenigen, denen dieses Angebot zusteht, zählen Menschen mit körperlicher, seelischer und geistiger Behinderung oder jene, die davon bedroht sind und Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben.

Wie kommen Betroffene an Hilfe?

Die Hilfe muss beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden. Er informiert über das Verfahren der Bedarfsfeststellung und Bedarfsermittlung. Des Weiteren berät er beim Zusammenstellen notwendiger Formalien.

Rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen während unserer Öffnungszeiten gern für ein Gespräch zur Verfügung.

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