Angebote für Kinder
und Jugendliche

Intensive Betreuung

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund besonders herausfordernden Verhaltensweisen eine Betreuung über das konzeptionell vorgesehene Maß hinaus benötigen, wird das Zusatzangebot der Intensiven Betreuung vorgehalten.

Die genauen Inhalte des Zusatzangebotes Intensive Betreuung werden in der Hilfeplanung vereinbart und in einem individuellen Kurzkonzept dargestellt. Die Dauer der Intensiven Betreuung wird individuell festgelegt und orientiert sich an den jeweiligen Problemsituationen der oder des Einzelnen. Grundsätzlich gilt: „So kurz wie möglich, so lange wie nötig“. Der Verlauf der zusätzlichen Betreuungsleistungen wird dokumentiert und im Entwicklungsbericht gesondert dargestellt. Folgende psychische Auffälligkeiten können bei den Kindern oder Jugendlichen für sich oder zusammen vorliegen:

  • Die Gruppenfähigkeit ist nicht vorhanden oder stark eingeschränkt
  • Dtark ausgeprägter Impulskontrollverlust
  • Ausgeprägte autistische Auffälligkeiten
  • Die Beschulbarkeit ist gar nicht oder kaum vorhanden
  • Ausgeprägte Bindungsstörungen
  • Stark eigen- oder fremdgefährdendes Verhalten
  • Erhebliche Auswirkungen einer posttraumatischen Belastungsstörung

Ziele

Durch individuelle personelle Zuwendung und Förderung soll das Kind dabei unterstützt werden, mit der individuellen Problematik besser umgehen zu können.

Ziel der zusätzlichen Intensiven Betreuung ist:

  • Das Kind ist in der Lage, ohne zusätzlichen personellen Einsatz im Verband der jeweiligen Wohngruppe den pädagogischen Alltag zu bewältigen.
  • Bei Einsatz einer zusätzlichen Vollzeitkraft: Das Kind ist in der Lage, ohne Begleitung oder Rufbereitschaft den Schulalltag zu bewältigen.
  • Das Kind kann auch ohne Begleitung im Rahmen seiner Möglichkeiten an Angeboten des öffentlichen Lebens teilnehmen (Veranstaltungen, Mitgliedschaft im Sportverein etc.).
  • Parallel dazu ist das Ziel eine Verbesserung der sozialen Kompetenzen, z. B. Erhöhung der Selbstkontrolle, der Rücksichtnahme, des Einfühlungsvermögens, der Kooperationsbereitschaft und das Akzeptieren und Einhalten von Regeln und Vereinbarungen.

Finanzierung

Mit dem Leistungsträger wird im Rahmen der Hilfeplanung die Notwendigkeit der Intensiven Betreuung festgestellt und der Leistungsumfang vereinbart.

Bei der Intensiven Betreuung handelt es sich um ein Zusatzangebot, für das in der Entgeltvereinbarung ein gesonderter Entgeltbestandteil vereinbart ist (vgl. weiterführend Entgeltvereinbarung Schulische Integration; Entgeltvereinbarungen Intensive Betreuung). Die kalendertäglichen Zuschläge variieren vor dem Hintergrund des jeweiligen Stundenumfangs sowie der Qualifikation der oder des Mitarbeitenden.

Anhand einer Berechnungsmatrix auf Grundlage der Entgeltvereinbarungen werden die kalendertäglichen Zuschläge, wahlweise schultäglichen Zuschläge bei Schulbegleitungen, transparent ermittelt und dargelegt. Die Berechnungsmatrix wird den Leistungsträgern im Vorfeld zur Verfügung gestellt.

Schulbegleitung

Die Intensive Betreuung kann auch in Form von Schulbegleitung gem. §35a SGB VIII geleistet werden. Sie folgt der identischen Systematik.

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