Intensive Betreuung
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer besonders herausfordernden Verhaltensweisen eine Betreuung über das konzeptionell vorgesehene Maß hinaus benötigen, wird das Zusatzangebot der „Intensiven Betreuung“ vorgehalten.
Die genauen Inhalte des Zusatzangebotes „Intensive Betreuung“ werden in der Hilfeplanung vereinbart und in einem Kurzkonzept dargestellt. Die Dauer der intensiven Betreuung wird individuell festgelegt und orientiert sich an den jeweiligen Problemsituationen der Einzelnen. Grundsätzlich gilt: „So kurz wie möglich, so lange wie nötig!“ Der Verlauf der zusätzlichen Betreuungsleistungen wird dokumentiert und im Entwicklungsbericht gesondert dargestellt. Folgende Auffälligkeiten und Störungen können bei den Kindern / Jugendlichen für sich oder zusammen vorliegen:
- die Gruppenfähigkeit ist nicht vorhanden oder stark eingeschränkt
- stark ausgeprägter Impulskontrollverlust
- ausgeprägte autistische Auffälligkeiten
- die Beschulbarkeit ist gar nicht oder kaum vorhanden
- ausgeprägte Bindungsstörungen
- stark eigen- oder fremdgefährdendes Verhalten
- erhebliche Auswirkungen einer posttraumatischen Belastungsstörung
Ziele
Durch individuelle personelle Zuwendung und Förderung soll das Kind/ der Jugendliche dabei unterstützt werden, mit seiner individuellen Problematik besser umgehen zu können.
Ziel der zusätzlichen intensiven Betreuung ist:
- Das Kind / der Jugendliche ist in der Lage, ohne zusätzlichen personellen Einsatz im Verband seiner Wohngruppe den pädagogischen Alltag zu bewältigen.
- Bei Einsatz einer zusätzlichen Vollzeitkraft: Das Kind / der Jugendliche ist in der Lage, ohne Begleitung oder Rufbereitschaft den Schulalltag zu bewältigen.
- Das Kind / der Jugendliche kann auch ohne Begleitung im Rahmen seiner Möglichkeiten an Dingen des öffentlichen Lebens teilnehmen (Veranstaltungen, Mitgliedschaft im Sportverein etc.).
- Parallel dazu müssen soziale Kompetenzen, z. B. Selbstkontrolle, Rücksichtnahme, Einfühlungsvermögen, Kooperationsbereitschaft und das Akzeptieren und Einhalten von Regeln und Vereinbarungen erworben werden.
Finanzierung
Mit dem Leistungsträger wird im Rahmen der Hilfeplanung die Notwendigkeit der Intensiven Betreuung festgestellt und der Leistungsumfang vereinbart.
Bei der Intensiven Betreuung handelt es sich um ein Zusatzangebot, für das in unserer Entgeltvereinbarung ein gesonderter Entgeltbestandteil vereinbart ist (vgl. weiterführend Entgeltvereinbarung schulische Integration; Entgeltvereinbarungen intensive Betreuung). Die kalendertäglichen Zuschläge variieren vor dem Hintergrund des jeweiligen Stundenumfangs sowie der Qualifikation des Mitarbeiters.
Anhand einer Berechnungsmatrix auf Grundlage der Entgeltvereinbarungen werden die kalendertäglichen Zuschläge, wahlweise schultäglichen Zuschläge bei Schulbegleitungen, transparent ermittelt und dargelegt. Die Berechnungsmatrix wird den Leistungsträgern im Vorfeld zur Verfügung gestellt.
Schulbegleitung
Die Intensive Betreuung kann auch in Form von Schulbegleitung gem. §35a SGB VIII geleistet werden. Sie folgt der identischen Systematik.