Zusatzangebot „Schulische Integration“
Die Schulische Integration (SI) ist eine Schulersatzmaßnahme ausschließlich für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die in den Wohngruppen des Jugendhilfebereiches des St. Nicolaiheim e.V. leben.
Hier haben Kinder und Jugendliche, die für eine unbestimmte Zeit aus den unterschiedlichsten Gründen nicht regelbeschulbar sind, die Möglichkeit, zur Schule zu gehen, ihren Alltag zu strukturieren und sich auf die Wiedereingliederung in einer öffentlichen Schule vorzubereiten.
Das Angebot ist sowohl für Kinder und Jugendliche mit durchschnittlicher Begabung als auch mit leichter Lernbeeinträchtigung gedacht und wird individuell an die Bedürfnisse, die Fähigkeiten und den Leistungsstand der einzelnen Schüler:innen angepasst.
Detaillierte Vorstellung
Die Gründe für die Verweigerungshaltung der Mädchen und Jungen, die an diesem Zusatzangebot teilnehmen, sind sehr individuell und komplex. Mehrere Gründe sind ausschlaggebend für Schulabsentismus oder Unterrichtsboykott, häufig werden genannt:
- Misserfolgserlebnisse in der Vorgeschichte aufgrund von Überforderung
- Gescheiterte Schulbesuche in der Vergangenheit
- Bereits langer Schulabsentismus aufgrund von Klinikaufenthalten, Hilflosigkeit von Eltern/ Sorgeberechtigten
- Impulskontrollverlust, ADHS-Problematik
- Medienabhängigkeit
- Sozial-emotionale Störung
- Autistische Störungsbilder
- Unfähigkeit, den Alltag zu meistern aufgrund früherer Traumatisierung
Pädagogik, Räumlichkeiten & personelle Ausstattung
Am Leitbild der Einrichtung orientiert ist das Grundsätzliche und Wesentliche im Umgang mit den Schüler:innen eine wertschätzende Grundhaltung der Erwachsenen.
Der Unterricht findet in der Regel - außer in den Schulferien des Bundeslandes Schleswig-Holstein - montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr statt. Der Zeitraum der Teilnahme am Unterricht wird individuell festgelegt und richtet sich nach den Fähigkeiten, Bedürfnissen und Möglichkeiten jedes einzelnen Kindes. Der Tagesablauf ist strukturiert und bietet feste Bezugsgrößen.
Die Räumlichkeiten befinden sich in der Gemeinde Dörphof und sind daher für die Kinder und Jugendlichen aus den umliegenden Wohngruppen gut erreichbar. Die Räumlichkeiten der SI bestehen aus mehreren unterschiedlich großen Gruppen- und Arbeitsräumen und bieten die Möglichkeit zu differenzierten Einzel- oder Gruppenarbeiten.
Ein festes Team aus Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften bietet Sicherheit und arbeitet dabei Hand in Hand nach gemeinsam erstellten und ständig überprüften Förderplänen der einzelnen Schüler:innen. Die Förderung der Motivation zum Schulbesuch und der schulischen Lern- und Leistungsbereitschaft, die Festigung der Sozialkompetenz und die Unterstützung bei Konfliktlösungen sind ebenso wie die Wissensvermittlung und das Aufarbeiten von Unterrichtsmaterialien ein wesentlicher Bestandteil der täglichen Arbeit.
Die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Wohngruppen der Kinder und Jugendlichen ist dabei von großer Bedeutung, so dass auch in Krisensituationen schnell und bedarfsgerecht gehandelt werden kann.
Die Maßnahme mit dem Ziel der Wiedereingliederung der Kinder und Jugendlichen in eine öffentliche Schule soll grundsätzlich so lang wie nötig, aber auch so kurz wie möglich dauern, damit die Schüler:innen die größtmögliche Chance auf Bildung und einen Schulabschluss haben.
Ziele, Integration & Kooperationen
Durch gezielte Unterstützung und Förderung soll eine Wieder- bzw. Ersteingliederung der Kinder und Jugendlichen in eine öffentliche Regelschule erreicht werden, damit die gesetzliche Schulpflicht erfüllt wird und der bestmögliche Bildungsabschluss erzielt werden kann.
Von Anfang an besteht ein enges Netzwerk zwischen der Schulischen Integration, der zuständigen Schule (Einsicht der Schülerakte, evtl. Erhalten von Unterrichtsmaterialien) und der Wohngruppe, in dem die Schüler:innen leben. Bei Bedarf nehmen Mitarbeitende der SI auch an Team- oder Hilfeplangesprächen teil.
Die Erst- beziehungsweise Wiederintegration der Schüler:innen in die Schule beginnt mit Kurzkontakten, sogenannten Schnuppertagen, deren Anzahl individuell und dem jeweiligen Kind entsprechend festgelegt wird. Diese werden zunehmend gesteigert und je nach Bedarf unterschiedlich intensiv begleitet. Fortlaufend werden Gespräche mit der Schule und dem Kind geführt, um zum einen die Integration leichter zu gestalten und zum anderen in Krisensituationen schnell und bedarfsgerecht intervenieren zu können.
Mit dem Leistungsträger wird im Rahmen der Hilfeplanung die Notwendigkeit der Teilnahme an der Maßnahme der Schulischen Integration festgestellt. Hierbei handelt es sich um ein Zusatzangebot, für das in der Entgeltvereinbarung ein gesonderter Entgeltbestandteil vereinbart ist.